ABC der Schule

Haben Sie noch etwas Geduld, das ABC der Schule wird laufend ergänzt.

A - Absenzen und Dispensationen

 Entschuldigte Absenzen
Unvorhergesehene Abwesenheiten wegen Krankheit oder Unfall des Kindes, Woh­nungs­wechsel, Krankheit oder Todesfall in der Familie, privaten Arzt- und Zahn­arztbesuchen usw. werden entschuldigt. Wenn möglich ist das Fehlen des Kindes telefonisch mitzuteilen. Für jede Absenz ist der Klassenlehrerin oder dem Klas­senlehrer nachträglich eine schriftliche Entschuldigung einzureichen.

 Dispensationen für voraussehbare Absenzen
Für vorhersehbare Abwesenheiten wegen wichtigen Familienereignissen, sportlichen oder kulturellen Anlässen u.ä. kann spätestens vier Wochen vorher ein Gesuch an die Schulleitung (bis max. 1 Woche). Bei Vorliegen besonderer Gründe ist es möglich, Dispensationen für längere Familienferien ausnahmsweise bis höchstens 8 Wochen zu bewilligen. Das Gesuch ist zu begründen und allenfalls zu be­legen.

 Dispensationen für regelmässige Absenzen
Dispensationsgesuche für regelmässige Abwesenheiten sind schriftlich einzureichen. Es kann sich um einzelne Fächer handeln (z.B. Sport → Arztzeugnis!), um religiöse Feier­tage oder den Besuch von Sprach- und Kulturkursen durch Ausländerkinder. 


 Fünf freie Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens 5 Halbtagen pro Schuljahr nicht zur Schule zu schicken. Die Klassenlehrkraft ist bis spätestens am Vortag durch die Eltern über den beabsichtigten Bezug zu orientieren. Die Abwesenheit muss nicht be­gründet werden. Diese „Selbstdispensation“ erfolgt unter alleiniger voller Verant­wortung der Eltern. Die ausfallenden Lektionen werden im Zeugnis nicht als Absenzen ein­getragen.

Beim Bezug von freien Halbtagen oder im Zusammenhang mit Dispensationen besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht im Rahmen der Schule. Diese entstehenden Lücken im Unterrichtspensum sind durch die Schülerinnen und Schüler selbständig aufzuarbeiten.

Über Dispensationen geben die Klassenlehrkräfte und die Schulleitung gerne weitere Auskunft.


Handhabung bei Erkrankung einer Lehrkraft
Damit Kinder bei einer kurzfristigen, unvorhergesehenen Absenz einer Lehrkraft nicht nach Hause geschickt werden müssen, haben wir ein internes Stellvertretungsnetz organisiert.


Keine Unfallversicherung für Schülerinnen und Schüler
Seit Jahrzehnten waren die Schülerinnen und Schüler der Volksschule während der Unterrichtszeit gegen Unfall versichert. Da die Eltern aber nun von Gesetzes wegen verpflichtet sind, ihre Kinder gegen Unfall und Krankheit zu versichern, hat die Erziehungsdirektion den Versicherungsschutz von Seiten der Schule per 1. August 2001 aufgehoben. Dies bedeutet, dass Ihre Kinder auch auf Schulreisen, auf Exkursionen und in Schullagern nicht durch die Schule gegen Unfall oder Krankheit versichert sind.


Sicherheit geht vor
Die Strecke Vechigenschulhaus-Stämpbachschulhaus wird von fast 100 Schülerinnen und Schülern mehrmals wöchentlich mit dem Velo oder Trotti zurückgelegt. Leider beobachten wir immer wieder massive Verstösse gegen die Verkehrsregeln. Um Unfälle zu vermeiden, sehen wir uns gezwungen, klare Regelungen einzuführen. Diese gelten ab sofort.

• Kein Fahren ohne Helm
• Einhalten der Verkehrsregeln
• Kein Freihand- und Slalomfahren
• Kein Rasen
• Keine Schüler oder Schülerinnen fahren nebeneinander
• Nicht hinten aufsitzen
• Nicht den Gegenverkehr behindern

Bei Regelverstössen gelten folgende Konsequenzen:
Beim Fahren ohne Helm wird der Weg zu Fuss zurückgelegt, das Velo bleibt beim Schulhaus.
Wer die Verkehrsregeln nicht einhält, wird den Weg zwischen den Schulhäusern vorübergehend (eine Woche oder länger) zu Fuss zurücklegen (das Velo bleibt beim Schulhaus).

Die Schulleitung


Parkordnung für Velos und Trottis
Nicht nur unser Schulhaus platzt aus allen Nähten, sondern auch der Veloständer Stämpbach. Bedingt durch den Stundenplan sind viele Wechsel vom Vechigen- zum Stämpbachschulhaus nötig. Der Veloständer wird deshalb immer wieder von neuen Kindern gebraucht. Um die Zahl an defekten Velos durch das Abstellen im Ständer zu reduzieren, gilt eine „Parkordnung“. Die Trottis werden an speziell dafür montierten Stangen mit einem Schloss befestigt . Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrkräfte genau eingeführt. Wir danken allen für die Einhaltung der neuen Ordnung und für das Sorge tragen zum Besitz anderer!

A - Anmeldung für die Schule

Wenn Sie neu in die Gemeinde Vechigen ziehen und Ihr Kind für die Schule anmelden wollen, füllen Sie bitte das entsprechende Formular aus und senden es ans Schulsekretariat. Bei Fragen steht Ihnen das Schulsekretariat oder die Schulleitung gerne zur Verfügung.

E - Elternmitarbeit

Helferteams

Was ist die Idee?
Gerne wollen wir die Eltern vermehrt in die Unterstützung der Lehrkräfte bei besonderen Klassen- und Schulanlässen einbeziehen .
Bis anhin hat die Schulkommission viele Aufgaben übernommen. Da es sie in dieser Form nicht mehr gibt, brauchen wir Eltern, die sich im Helferteam engagieren.

Wer?
2 Eltern pro Klasse

Wie lange?
jeweils ein Schuljahr (eventuell verlängerbar)

Wofür?
Koordination von Elternhilfe für Schulfest, Läusekontrolle, Klassenbegleitung bei Ausflügen, Exkursionen und Reihenuntersuchungen, Projektwochen, diversen Anlässen.

Wir werden eine Liste der beteiligten Eltern erstellen (inklusive Mail-Adressen) und diese bei Bedarf kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


 

Schule und Eltern

Wo können Eltern mitbestimmen?

Auf der politischen Ebene:
• Volksabstimmungen, z.B. Volksschulgesetz
• Schulbehördenwahlen
• Schulhausneubauten
• Einführung von Blockzeiten und Tagesschulen
• Abstimmung über die Rechnung und das Budget der Schulgemeinde

Wo können Eltern mitsprechen?
• Blockzeitenmodelle und Tagesschulstrukturen (Mittagstisch)
• Schulwegsicherung
• Öffentlichkeitsarbeit
• bei Umfragen der Schule zur Qualitätssicherung

Elternrechte
Sie haben Recht auf:
• Information
• Anhörung
• Einreichen von Gesuchen
• Einreichen von Rechtsmitteln

Elternpflichten
• Pflicht zur Zusammenarbeit
• Teilnahme an Elternabenden
• Teilnahme an Eltern-LehrerInnengesprächen
• Kinder besuchen den Unterricht regelmässig und ausgeruht.
• Den Kindern steht ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung, 
an dem sie die Aufgaben erledigen können.
• Die Eltern unterstützen die von der Schule ausgearbeiteten Papiere, 
wie Hausordnungen, Verhaltenscodexe, etc.
• Sie informieren die Lehrkräfte über Vorkommnisse, die das Kind
in seiner Entwicklung und Aufmerksamkeit beeinträchtigen.

Grenzen
• Pädagogisch-didaktische Fragen
• Lernziele
• Lehrmittel
• Stundenplan
• Festsetzen der Klassenzusammensetzung


H - Hausaufgaben

Die Schule Vechigen hat ihre Hausaufgabenrichtlinien an den Lehrplan 21 angepasst. 

Kindergarten

Informationen zum Eintritt in den Kindergarten: Entscheidungshilfen für die Eltern.

L - Läuse

Kopfläuse - hartnäckige und lästige Tierchen

Kopfläuse sind zwar nicht gefährliche, aber hartnäckige und lästige Tierchen. Auch an unserer Schule kommt es immer wieder vor, dass wir bei Schülerinnen und Schülern einen Befall mit Kopfläusen feststellen.

  • Bitte kontrollieren Sie Ihr Kind immer in den Schulferien am Freitag vor Schulbeginn auf Kopfläusebefall.
  • Falls Sie dabei oder selbstverständlich auch bei sonstiger Gelegenheit bei Ihrem Kind Zeichen eines Befalls mit Kopfläusen (Läuse, Nissen, etc.) feststellen, ist eine Behandlung unbedingt nötig. Wenn Sie zu den Details der Behandlung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin / an Ihren Hausarzt oder an die Verantwortliche der Primarschule Boll für Fragen bei Läusebefall, Frau V. Haene.
  • Melden Sie Kopfläusebefall unbedingt auch immer umgehend der Klassenlehrkraft. Diese wird die Information an Frau Haene weiterleiten.
  • Schicken Sie Ihr Kind erst nach der Erstbehandlung wieder in die Schule!

Ausrotten können wir die Läuse nicht, aber mit Ihrer Hilfe können wir diese Plage verringern! Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen bestens! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Dr. R. Felber, Schularzt
S. Stettler, Verantwortliche der Primarschule Boll für Fragen bei Läusebefall

Um den Kopfläusen den Garaus zu machen, sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen! Wir bitten Sie deshalb, folgende Massnahmen einzuhalten:

Bei Befall oder Verdacht auf Befall bei einzelnen Kindern einer Klasse wird die gesamte Klasse durch bzw. unter der Leitung von Frau Stettler untersucht. Haben die befallenen Kinder Geschwister in anderen Klassen der Primarschule Boll, werden auch diese Klassen gesamthaft kontrolliert. Zudem werden Kinder, bei denen in der Untersuchung Befall festgestellt wird, nach Ablauf von zwei Wochen erneut untersucht.

Tel. Schule: 031 839 33 84  
Tel. Privat: 031 971 02 32 (Frau S. Stettler)

N - Notfallblatt

Formular Notfallblatt zum Ausfüllen.

S - Schularzt

Dr. R. Felber
Bollhölzliweg 14
3067 Boll

031 839 04 44

T - transPARENTS

Unsere Schulzeitschrift «transPARENTS» erscheint viermal im Schuljahr!

Ausgabe:
April 2020
Juni 2020
September 2020
Dezember 2020

Für Kommentare, kritische Stimmen und anderes sind wir jederzeit offen (transparents@boll.educanet2.ch).

Das Transparents-Team

KONTAKT
031 838 00 09
E-Mail

KONTAKT
031 839 00 13
E-Mail

KONTAKT
031 839 18 43
E-Mail

KONTAKT
031 839 10 27
E-Mail

KONTAKT
031 839 54 43
E-Mail

Hauptschulleitung
Gemeindeverwaltung
Kernstrasse 1
3067 Boll

Gesamtschule Lindental
Lindentalstrasse 126
3067 Vechigen

Oberstufenschule Vechigen
Bernstrasse 42
3067 Boll

Primarschule Utzigen-Littewil
Schulhaus Utzigen
3068 Utzigen

Primarschule Boll
Stämpbachstrasse 22
3067 Boll

 
 
Arrow Up

Copyright © 2018 Schule Vechigen