Fördermassnahmen

Logopädie

Die Logopädin in der Schule ist zuständig für Beratung, Abklärung und Therapie bei kind­lichen Sprach- und Kommunikationsstörungen. (Verschiedene Bereiche der Sprache können dabei im Zentrum stehen, z.B. Sprachverständnis, Wortschatz und Wort­findung, Satzbau, Aussprache oder Redefluss).

Psychomotorik-Therapie

Die Psychomotorik-Therapeutin bietet Abklärung und Therapie an für Kinder mit Schwierig­keiten in den Bereichen Bewegung, Wahrnehmung und Verhalten. Psycho­motorische Störungen können sich in verschiedenen Bereichen äussern: Grobmotorik (rennen, hüpfen, balancieren); Feinmotorik (basteln, mit der Schere schneiden, wer­ken); Grafomotorik (schreiben, Schreibbewegungen).

Integrative Förderung

Schulische Heilpädagoginnen bieten Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lehr- und Lernvoraussetzungen. Sie arbeiten einzeln mit Kindern, mit Kindergruppen oder mit der ganzen Klasse im Teamteaching mit der Klassenlehrperson. Sie schauen genau hin, wie ein Kind gefördert werden kann und erstellen in Absprache mit der Lehrperson Förderpläne.
Sie begleiten Klassen in schwierigen Situationen, beraten Lehrpersonen und Eltern. Gemeinsam mit diesen und eventuell weiteren Fachinstanzen und der Erziehungsberatung erarbeiten sie Lösungsvorschläge, welche den Betroffenen gerecht werden und der Situation angepasst sind.

Deutsch als Zweitsprache

Auf Antrag der Schulleitung können für fremdpsrachige Kinder Lektionen für zusätzlichen Deutschunterricht bewilligt werden.

Besondere Klassen

1a+ und 1b+ (Integrative zweijährige Einschulungsklasse)
Kinder mit teilweise verzögerter Entwicklung besuchen die 1. KlassePlus. Integriert in diese Regelklasse werden für diese Kinder die Ziele und Inhalte der 1. Klasse auf zwei Schuljahre verteilt. 
Neben der Klassenlehrperson ist eine Schulische Heilpädagogin für die IZE-Kinder verantwortlich. Sie planen die spezielle Förderung und deren Umsetzung im Regelunterricht.

Plus-Klassen
Schülerinnen und Schüler, die einen erhöhten schulischen Förderbedarf haben, werden in „Plus-Klassen“ integrativ unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten in einzelnen Bereichen mit reduzierten Lernzielen.
Plus-Klassen sind Regelklassen, an denen neben der Regellehrkraft noch Schulische Heilpädagoginnen den Unterricht begleiten.

Begabtenförderung

Für Schülerinnen und Schüler mit ausserordentlicher intellektueller Begabung besteht die Möglichkeit, an einem Morgen pro Woche ein regionales Förderprogramm zu besuchen. Zugelassen sind Kinder, die bei entsprechender Abklärung durch die Erziehungsberatung (Fachinstanz) einen IQ-Wert von mind. 130 erreicht haben. Die Abklärung erfolgt auf freiwilliger Basis nach Rücksprache mit den Eltern.

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